Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendung

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge von EMIRAT AG, Elisabethplatz 1, 80796 München („EMIRAT“) mit Unternehmen („Kunde“). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn EMIRAT in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden ein Geschäft vorbehaltlos ausführt.

§2 Erbringung von Leistungen

Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Angebots- bzw. Vertragsdokumenten von EMIRAT.

§3 Rechtliche Prüfung

3.1 EMIRAT haftet unabhängig von den Bestimmungen nach § 5 nicht für die rechtliche Zulässigkeit einer EMIRAT-Promotion. Entsprechende Prüfungsleistungen werden von EMIRAT nicht geschuldet.

3.2 Es werden insbesondere weder die Durchführung des Konzeptes durch den Kunden noch etwaige in Werbemitteln des Kunden enthaltene Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden oder Dritter von EMIRAT überprüft.

3.3 Sofern EMIRAT Werbe-Slogans, Logos bzw. Bilder oder sonstige Werbemittel vorschlägt, wird weder überprüft noch gewährleistet, dass diese einem rechtlichen Schutz zugänglich oder frei nutzbar bzw. zulässig sind.

§4 Angebot, Vorvertrag und Vertragsschluss

4.1 Angebote von EMIRAT gelten als freibleibend. EMIRAT behält sich ihre Änderung bis zur Annahme durch den Kunden vor. Auch Angebote unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.2 Mit der rechtzeitigen Annahme des Angebotes kommt zwischen dem Kunden und EMIRAT ein Vorvertrag zustande, aufgrund dessen EMIRAT das konkrete Risikomanagement festlegt und entsprechende Vorleistungen erbringt.

4.3 Bis zum Abschluss des Hauptvertrages ist EMIRAT berechtigt, von dem Vorvertrag zurückzutreten, wenn beim Kunden eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder EMIRAT von einer schlechten Vermögenssituation nachträglich Kenntnis erhält und der Anspruch von EMIRAT dadurch gefährdet ist oder EMIRAT aufgrund eines fehlenden entsprechenden Angebotes des Rückversicherers die Absicherung des Geschäftes nicht oder nur eingeschränkt möglich ist bzw. die Regelung des Risikomanagements unter den Bedingungen des Vorvertrages nicht möglich ist.

4.4 Kommt es trotz Annahme des Angebotes aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht zum Abschluss des das Risikomanagement regelnden Hauptvertrages zwischen EMIRAT und dem Kunden oder kündigt der Kunde den Vorvertrag oder tritt er von diesem zurück, so kann EMIRAT Schadensersatz in der nach § 7.2 bestimmten Höhe verlangen. Kommt ein Hauptvertrag trotz Aufforderung von EMIRAT nicht zu Stande, ist EMIRAT berechtigt, den nach Annahme des Angebotes entstandenen Vorvertrag nach zeitlich angemessener Androhungserklärung fristlos zu kündigen, § 7.2 gilt entsprechend.

§5 Haftung

5.1 EMIRAT haftet ohne vertragliche Beschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen:

(i) für Schäden, die auf einer Verletzung einer von EMIRAT übernommenen Garantie beruhen;

(ii) wegen Vorsatzes;

(iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EMIRAT oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EMIRAT beruhen;

(iv) für andere als die unter Ziffer (iii) aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EMIRAT oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EMIRAT beruhen.

5.2 In anderen als den in § 5.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von EMIRAT auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch EMIRAT oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgeholfen von EMIRAT beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).

5.3 In anderen als den in § 5.1 und § 5.2 ausgeführten Fällen ist die Haftung von EMIRAT wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.4 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.

§6 Entgelt und Zahlungsbedingungen

6.1 Das vom Kunden zu zahlende Entgelt richtet sich nach dem schriftlichen Angebot bzw. dem Hauptvertrag hilfsweise nach der jeweils aktuellen Preisliste von EMIRAT für die entsprechende Dienstleistung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Steuern (beispielsweise Umsatzsteuer) in der jeweils geltenden Höhe.

6.2 Die Rechnungen werden vom Empfang der Rechnung an innerhalb 14 Tagen zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist. In jedem Fall ist der Rechnungsbetrag vor Start der EMIRAT-Promotion vollständig auszugleichen. Werden gegen die Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum keine begründeten Einwände des Kunden (mindestens in Textform) erhoben, gilt die Rechnung als genehmigt.

6.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann EMIRAT Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz der EZB fordern. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist EMIRAT berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Geschäftes bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände einzustellen bzw. zurückzustellen. Der Nachweis höherer Schäden bleibt vorbehalten. § 7.2 bleibt unberührt.

6.4 Die fristgerechte Zahlung des Entgelts ist Bedingung für jede Art von Risikoabsicherung durch EMIRAT und jeden Zahlungsanspruch des Kunden gegenüber EMIRAT.

§7 Kündigung und Schadensersatz

7.1 Bei Zahlungsverzug hat EMIRAT das Recht, nach Ablauf der ersten Mahnung die Vertragsbeziehung zum Kunden fristlos zu kündigen.

7.2 In diesem Fall steht EMIRAT ein Schadensersatzanspruch für den dadurch entstandenen Schaden in Höhe von 25% des vertraglichen Entgeltes zu. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§8 Geheimhaltung und Datenschutz

8.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit ihrer Kooperation zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, auch über die Laufzeit des Vertrags hinaus geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten, weder aufzuzeichnen, weiter zu geben, noch anders zu verwerten.

8.2 Soweit im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden, werden die Parteien hierfür eine separate Vereinbarung entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen abschließen.

§9 Schlussbestimmungen

9.1 Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

9.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, alle Erklärungen, Vereinbarungen, Änderungen und sonstige Angaben und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für etwaige Zusagen von EMIRAT Mitarbeitern, Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Mündliche oder fernmündlich getroffene Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von EMIRAT schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

9.3 Eine Aufrechnung ist seitens des Kunden nur mit nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

9.4 Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Pflichten von EMIRAT ist München.

9.5 Die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung zwischen EMIRAT und dem Kunden bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht.

9.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München. EMIRAT kann gegen Kunden jedoch auch an jedem anderen zuständigen Gericht klagen.

Version VSIK001